

Gesonderte Regelungen gelten weiterhin für die Bereiche Geburtshilfe, Kinderstation, Intensivstationen und Palliativstation.
Im Kreißsaal ist eine Begleitperson zum Geburtsvorgang zugelassen. Den Vätern ist es einmal am Tag gestattet, die Partnerin und das Kind auf der Neugeborenenstation zu besuchen (1 Stunde).
Patienten unter 16 Jahren, die in der Kinderklinik versorgt werden, dürfen von einer Begleitperson besucht werden.
Auf den Intensivstationen und in der Palliativ-Abteilung werden die Besuche wie bisher mit dem Stationspersonal abgesprochen. Dies gilt auch für die Begleitung zu wichtigen Therapie-Zielgesprächen sowie für die Sterbebegleitung.
Besuche auf den Isolierstationen sind nicht möglich.
Danke für Ihre Kooperationsbereitschaft!
Bleiben Sie gesund!
Wir helfen Ihnen, dass Sie gesund werden – bitte helfen auch Sie, dass wir gesund bleiben.
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